Der Deutsche Brauer-Bund e.V. (DBB) lebt von dem Zusammenwirken und dem Engagement seiner Mitglieder und Mitarbeiter. Die Verbandsarbeit des DBB ist auf die strikte Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht ausgerichtet. Verstöße gegen das Kartellrecht können zu erheblichen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen gegen den Verband und seine Mitgliedsunternehmen sowie gegen die in leitender Funktion im Verband und in den Mitgliedsunternehmen tätigen Personen führen. Solche Verstöße sind auch nicht vereinbar mit einem freien und fairen Leistungswettbewerb.
Dem Grundsatz strikter Einhaltung des Kartellrechts fühlt sich der DBB satzungsgemäß verpflichtet. Konkret wurde dies insbesondere durch die „DBB-Compliance-Regeln – Kartellrechtliches Verhalten im DBB“ zum Ausdruck gebracht, die der Vorstand 2009 verabschiedet hatte.
Auch die nachfolgenden Compliance-Leitlinien sind Ausdruck der Selbstverpflichtung, sich an geltendes Recht zu halten, um unsere Mitarbeiter, unsere Verbände und Unternehmen zu schützen.
Die kartellrechtlichen Compliance-Leitlinien für die ehrenamtliche und hauptberufliche Betätigung im DBB zeigen den zulässigen Rahmen für die Zusammenarbeit insbesondere von Wettbewerbern in den Gremien und der Mitarbeiter des DBB auf. Die Verschärfungen des Kartellrechts auf nationaler und europäischer Ebene verpflichten die Verbände, solche Leitlinien für die Verbandstätigkeit als Vorsorge gegen den Vorwurf kartellrechtswidrigen Verhaltens zu treffen. Um seine ehrenamtlichen wie hauptamtlichen Mitarbeiter zu informieren, zu sensibilisieren und abzusichern und um eine weiterhin erfolgreiche, reibungslose Zusammenarbeit im Verband zu gewährleisten, hat der DBB dem Beispiel vieler anderer deutscher Verbände folgend die dargestellten Leitlinien beschlossen.
Die Leitlinien beinhalten die zentralen Grundsätze für kartellrechtlich rechtmäßiges Verhalten; sie können nicht vollständig sein. Es ist deshalb notwendig, dass sich jeder Sitzungsteilnehmer und jeder Verbandsmitarbeiter seiner Verantwortung stets bewusst ist und sich im Zweifelsfall an den Compliance-Beauftragten des DBB wendet. Der Compliance-Beauftragte steht für die Beantwortung aller Zweifelsfragen zur Verfügung und ist in die Gremienarbeit eingebunden. Die Mitglieder des DBB und die Gremienvertreter des DBB sind aufgerufen, dem Compliance-Beauftragten mögliche Bedenken hinsichtlich bestimmter Verhaltensweisen oder erkannte Verstöße gegen die in diesen Leitlinien dargelegten Verbote unmittelbar anzuzeigen.