Festschrift

Am 23. April 1516 wurde in Ingolstadt im Rahmen einer Landesordnung das weltbekannte „Reinheitsgebot“ erlassen. Nach seiner Verkündung für das Herzogtum Bayern wurde es von mehr und mehr Ländern übernommen und gilt seit über einhundert Jahren in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot sieht vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt gleichermaßen als die älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. In Deutschland hat sich daraus über Jahrhunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt. Tag für Tag entsteht aus nur vier natürlichen Zutaten in über 1.500 deutschen Brauereien, ganz überwiegend Familienbetriebe mit langer Tradition, eine einzigartige Biervielfalt mit mittlerweile über 6.000 verschiedenen Biermarken.

Der Deutsche Brauer-Bund hat das 500-jährige Jubiläum des Reinheitsgebotes mit einer Reihe von Veranstaltungen gewürdigt. Höhepunkte warender Festakt am 22. April 2016 in Ingolstadt sowie der Deutsche Brauertag am 7. Juni 2016 in Berlin. Eigens zu diesen Anlässen wurde in einer limitierten Auflage eine hochwertige Festschrift an die Gäste aus Politik und Wirtschaft, Medien und Gesellschaft vor Ort überreicht. Sie ist als PDF hier abrufbar. Die Festschrift besteht aus fünfzig Grußworten und Gastbeiträgen bekannter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bestehen, die durch ihre ganz persönlichen Gedanken zu dem einzigartigen Jubiläum dieses gemeinsame Werk bereichern.

Link zur Festschrift als PDF