Traditionell steht der 23. April in jedem Jahr ganz im Zeichen des Bieres. Denn am 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot für Bier verkündet. Seitdem gehört in unser Bier nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.
Deutsche Biere – nicht nur geschmacksvoll, sondern auch rein
Vor über fünfhundert Jahren forderte der bayerische Herzog Wilhelm IV. auf einem Landständetag in Ingolstadt: Zum Brauen sollten nur wenige natürliche Zutaten verwendet werden dürfen. Er wollte damit das manchmal wüste Treiben beim Bierbrauen beenden. Waren doch die Menschen im Lauf der Zeit auf die abenteuerlichsten Ideen gekommen, um ihrem Bier einen besonderen Geschmack zu verleihen oder um es haltbarer zu machen: Vom Zusatz von Kräutern, von Ruß für Dunkelbier, von Kreidemehl, um sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen, und sogar von Stechapfel und Fliegenpilz wird berichtet. Manch dubiose selbsternannte „Brauer“ schreckten damals vor nichts zurück.
Qualitätsprüfung mit dem Hosenboden
Deshalb nahm der bayerische Herzog am 23. April 1516 die Sache selbst in die Hand und verkündete in Ingolstadt: Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Die Hefe wurde damals nicht erwähnt, da man die genaue Wirkungsweise der Hefe noch nicht kannte. Die sich im Verlauf der Gärung vermehrende Hefe wurde zu dieser Zeit als Produkt der Bierbereitung angesehen, nicht als bedeutende Zutat. Erst später gelang es, Hefe zu züchten und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Bieres sicherzustellen.
Übrigens war auch in den Zeiten vor dem Erlass des Reinheitsgebotes das Bier auf seine Qualität geprüft worden. Die Verfahren, mit denen man die Qualität des Bieres prüfte, können jedoch nicht unbedingt als wissenschaftlich bezeichnet werden. Die wirkungsvollste Methode im 15. und 16. Jahrhundert soll wohl ganz einfach gewesen sein: Eine Bank wurde mit Bier bestrichen. Die amtlichen Prüfer in ihren ledernen Hosen setzten sich drauf und blieben drei Stunden lang still sitzen. Auf Kommando sprangen sie gleichzeitig auf. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier nicht zu beanstanden. Blieb die Bank jedoch stehen, wurde das offensichtliche Vergehen des Brauers bestraft.
Der Stolz der deutschen Brauer
Das Reinheitsgebot ist noch heute gültig. Deutsches Bier darf auch im dritten Jahrtausend nur vier Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Keine Geschmacksverstärker, keine Farbstoffe, keine Konservierungsstoffe. Das Reinheitsgebot hat nichts an Aktualität verloren in Zeiten, in denen immer wieder Lebensmittelskandale aufgedeckt werden und bei vielen verarbeiteten Produkten die Zutaten in ihrer Vielfalt und Herkunft nur schwer zu durchblicken sind.
Mehr als 6.000 verschiedene Biere sind es, die in Deutschland gebraut werden. Dass sie alle unterschiedlich schmecken, liegt an vielen verschiedenen Faktoren: an der Rezeptur, am Brauwasser, an der Art, wie das Getreide gemälzt wurde, an den Aromen des verwendeten Hopfens und nicht zuletzt gerade auch am Fingerspitzengefühl des Braumeisters.
Feiern rund um den 23. April
Nach über fünfhundert Jahren gilt das Reinheitsgebot als eine der ältesten Lebensmittelverordnungen der Welt – und ist heute aktuell wie nie, da die deutschen Brauer auch heute noch nach dieser Vorgabe ihr Bier brauen. Der Erlass aus dem Jahr 1516 ist längst ein weltweiter Inbegriff für die Qualität deutscher Biere.
Und das wird mit dem „Tag des Deutschen Bieres“ gefeiert. Brauer, Gastronomen, Getränkehändler und viele andere begehen in jedem Jahr den 23. April mit verschiedensten Aktionen wie z.B. Brauereifesten, Lesungen, Jazzfrühschoppen, Bierseminaren, Braukursen und Brauereibesichtigungen.