Erklärung der Verbände: Handeln, bevor es zu spät ist

Gemeinsame Stellungnahme der Verbände der deutschen Getränkewirtschaft*

Berlin, 16. September 2022. Seit Beginn der Corona-Krise haben die Unternehmen der Getränkewirtschaft – auch als engste Partner der Gastronomie – erhebliche finanzielle Nachteile erleiden müssen. Obwohl die monatelange Schließung der Gastronomie und die Absage vieler tausend Veranstaltungen unmittelbar zu massiven Einbußen auf Seiten der Hersteller und des Fachgroßhandels geführt haben, war es nur einem geringen Teil der Betriebe möglich, Überbrückungshilfen des Staates in Anspruch zu nehmen.
Durch die Folgen der Corona-Krise ist die Kapitaldecke bei vielen Unternehmen der Getränkewirtschaft sehr dünn geworden. Sie sind nicht in der Lage, die wesentlich bedrohlichere, akute Situation zusätzlich noch zu bewältigen.

Längst haben die Kostensteigerungen für die Unternehmen ein existenzbedrohendes Ausmaß erreicht. Dies betrifft Handwerk und Mittelstand ebenso wie Industrie. Ob Gas, Strom oder Kraftstoffe, ob Agrarrohstoffe, Verpackungen oder Logistik – exzessive Kostensteigerungen, gepaart mit zunehmenden Störungen der Lieferkette und Lieferausfällen, übersteigen bei vielen Unternehmen der Getränkewirtschaft die Grenzen der Belastbarkeit.
Die Bundesregierung darf die Unternehmen in dieser Situation nicht alleine lassen – sie muss handeln. Ohne ein schnelles Eingreifen des Staates und ohne wirksame Hilfen werden allein in der deutschen Getränkewirtschaft hunderte Betriebe und tausende Mitarbeiter ihre Existenz verlieren.

Es ist nicht akzeptabel, wenn Unterstützungsmaßnahmen mit der Begründung versagt bleiben, diese würden den Anreiz mindern, Energie zu sparen und unabhängiger von Gas zu werden. Unsere Unternehmen haben größte Anstrengungen unternommen, wo immer möglich Energie einzusparen und auf den Einsatz fossiler Brennstoffe zu verzichten. Wie zuvor in der Corona-Krise sind sie nun unverschuldet in eine akute Notlage geraten, in der sie der Staat nicht im Stich lassen darf.

Es ist unbestritten, dass das Anfang September von der Koalition vorgestellte „Entlastungspaket“ bei weitem nicht ausreichen wird, um betroffene Betriebe substanziell und zeitnah zu entlasten. Wir brauchen einen breiten Rettungsschirm. Die Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft können sich nicht abermals im Wesentlichen nur auf Kreditprogramme beschränken. In den Betrieben stellt sich gegenwärtig nicht die Frage nach neuen Investitionen – es stellt sich die Frage des wirtschaftlichen Überlebens. Nötig sind deshalb echte Entlastungsschritte mit Blick auf die hohen Energiekosten.

Auf fünf Feldern sehen die Verbände der deutschen Getränkewirtschaft dringenden Handlungsbedarf und fordern Bund und Länder auf, entschlossen zu handeln:

I. Bezahlbare und sichere Versorgung mit Gas und Strom
Kaum ein Unternehmen der Getränkewirtschaft ist noch in der Lage, zu den aktuellen Marktpreisen für Erdgas und Strom kostendeckend zu produzieren. Die Preise für Gas und Strom haben sich binnen Jahresfrist vervielfacht. Für viele Unternehmen der Getränkewirtschaft wirken bereits die am 15. August 2022 benannten Umlagen von in der Summe fast 3 Cent pro Kilowattstunde Gas absolut existenzgefährdend, zumal diese Umlagen auch bei der Herstellung sämtlicher Vorprodukte anfallen und entsprechend bereits von den Vorlieferanten auf die Preise aufgeschlagen werden. Angesichts der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, aber auch, weil viele Endverbraucher infolge der gestiegenen Energiekosten nur noch über eingeschränkte finanzielle Mittel zum Konsum verfügen, ist eine Weitergabe dieser Kosten für die Hersteller meist unmöglich.

Für die mittelständisch und handwerklich geprägte Brauwirtschaft, die durch den Brauprozess und die anschließende Kühlung/Lagerung des Bieres sowie die Reinigung von Mehrwegflaschen einen hohen Energiebedarf hat, ist festzustellen: Allein die Differenz der gemittelten Beschaffungskosten aus den derzeitigen Rahmenverträgen für Gas und Strom auf der einen Seite und den aktuellen Börsenpreisen (8.9.2022) auf der anderen Seite würde eine Mehrbelastung von knapp 800 Mio. Euro für die ganze Brauwirtschaft bedeuten – und das bei einem Gesamtbranchenumsatz von rund 8,35 Mrd. Euro (Datenbasis 2019).

Ein weiteres Beispiel: Die deutsche Fruchtsaftindustrie verarbeitet pro Jahr rund 800.000 Tonnen Obst und Gemüse. Die gestiegenen Energiekosten schlagen mit durchschnittlich 150 Euro pro Tonne zu Buche, was einer Mehrbelastung von 120 Mio. Euro entspricht.

Wir begrüßen, dass die Ampel-Koalition am 3. September 2022 beschlossen hat, das Energiekostendämpfungsprogramm auf weitere Branchen auszudehnen, die Antragskriterien zu überarbeiten und den Zugang zu Hilfen zu erleichtern. Unsere Betriebe sind dringend auf Hilfe angewiesen. Wichtig ist, dass die Unterstützung nun rasch und ohne unnötige bürokratische Hürden bei der Antragstellung erfolgt. Wir appellieren an die Bundesregierung, alle Möglichkeiten, die sich aus dem befristeten Krisenrahmen der EU ergeben, auszuschöpfen.

Erforderlich ist ein ganzheitlicher Ansatz: Auch das Vorhandensein energieintensiver Unternehmen in der vorgelagerten Lieferkette und damit der in den Kosten der Vorprodukte enthaltene Energiepreisanstieg muss bei der Bewertung der Belastung eines Unternehmens Berücksichtigung finden.

Wir begrüßen die Ankündigungen der EU-Kommission, eine Reform des europäischen Strommarktes in die Wege zu leiten. Eine Entkoppelung von Gas- und Strompreisen sowie eine weitere Reduktion der staatlich veranlassten Preisbestandteile bei Strom und Gas sind unausweichlich. Die fatalen Auswirkungen des Merit-Order-Mechanismus zeigen, wie wichtig eine dauerhafte, sichere und bezahlbare Stromversorgung ist und dass die Bereitstellung von Strom krisenfest gemacht werden muss. Eine solche Reform jedoch wird Jahre dauern. Die Betriebe, die unter den absurd hohen Strom- und Gaskosten leiden, aber brauchen jetzt Hilfe – unmittelbar und unbürokratisch. Deshalb muss die Bundesregierung mit wirksamen Sofortmaßnahmen vorangehen und sicherstellen, dass Strom und Gas in Deutschland bezahlbar bleiben und sich nicht immer weiter von den Energiepreisen konkurrierender Märkte entfernen. Frankreich, Spanien, Belgien und weitere EU-Staaten haben bereits einen Preisdeckel für Strom und Gas eingeführt. Auch Deutschland muss jetzt Obergrenzen setzen, um das Überleben der Wirtschaft zu sichern. Auch eine zeitweise Aussetzung der Stromsteuer und weiterer Preisbestandteile wären wirksame Instrumente.

Die explodierenden Strompreise sind die Folge eines massiven Strommangels. Deshalb erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie alle denkbaren Möglichkeiten nutzt, um flächendeckend ausreichend Energie verfügbar zu machen. Ein Blackout hätte für die Gesellschaft wie auch für die Wirtschaft dramatische Folgen.

Ein Großteil der Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland hat in den vergangenen Jahren auf Gas als Hauptenergieträger umgestellt. Dies gilt für die Herstellung von Bier und Mineralwasser ebenso wie für Erfrischungsgetränke oder Fruchtsaft. Nicht nur für die Herstellung von Getränken, auch für die Abfüllung in Mehrwegverpackungen wird Wärme benötigt, unter anderem für den Betrieb von Flaschenwaschmaschinen sowie die Sterilisation von Rohrleitungen, Filtern und Füllern. In vielen Betrieben sind gasbetriebene Blockheizkraftwerke im Einsatz, die neben der erforderlichen Wärme auch Strom produzieren, teilweise auch für benachbarte Betriebe und Wohnsiedlungen.

Nur ein kleiner Teil der Getränkebetriebe ist in der Lage, Gas nachhaltig durch andere Energieträger wie Öl zu ersetzen. Zwar gibt es Betriebe, die über die Möglichkeit zum „fuel switch“ verfügen, jedoch wirft ein solcher Brennstoffwechsel neue Versorgungsprobleme auf und kann in den meisten Fällen als Notlösung nicht von Dauer sein.

II. Versorgung mit Kohlendioxid sicherstellen
Die Entwicklungen in der europäischen Düngemittelproduktion, wo aufgrund der gestiegenen Energiepreise die Produktion in erheblichem Maß gedrosselt wurde, sind besorgniserregend. Stilllegungen führen neben einem Mangel an Dünger zu einer Verknappung von Kohlendioxid (CO2), das bei der Ammoniakproduktion als Nebenprodukt anfällt und in der Ernährungsindustrie für Produktions- und Verpackungsprozesse dringend benötigt wird. Bedeutende CO2-Lieferanten der Lebensmittelwirtschaft haben bereits „Force Majeure“ angemeldet, nur noch 30 bis 40 Prozent der üblichen Liefermengen sind derzeit – allerdings zu immensen Kosten – am Markt verfügbar. Viele mittelständische Brauereien und Abfüller von Erfrischungsgetränken wie auch Mineralbrunnen werden aktuell gar nicht mehr mit Kohlensäure beliefert. Die besonders auf die Verfügbarkeit von CO2 angewiesenen Unternehmen der Getränkeindustrie, darunter immer mehr Brunnen, Brauereien und Fruchtsafthersteller, müssen deshalb teilweise ihre Produktion einschränken oder einstellen. Hier darf der Staat nicht untätig bleiben.

Es müssen dringend kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, um eine bevorzugte Belieferung der kritischen Infrastruktur der Ernährungsindustrie mit bezahlbarem Kohlendioxid für die Lebensmittel- und Getränkeproduktion sicherzustellen. Hierzu müssen rasch Schritte folgen, um die Ursache des CO2-Engpasses – die explodierenden Energiepreise – und damit die massiven Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion zu beseitigen.

Zu prüfen wären etwa subventionierte Energiekosten für die Düngemittelherstellung bei gleichzeitiger staatlicher Anweisung, die Ammoniakproduktion sicherzustellen. Wir sind uns bewusst, dass ein solcher Eingriff in den Markt eine drastische Maßnahme ist, die aber notwendig erscheint, weil der Markt angesichts der derzeitigen Situation in seinen freien Mechanismen in diesem Bereich nicht mehr funktioniert. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Ammoniakproduktion auch der Großteil der benötigten Vorprodukte für Ad-Blue gewonnen wird, das wiederum für die eingesetzten, mit Diesel betriebenen Lkw und damit zur Aufrechterhaltung der Logistikketten unerlässlich ist und bei dem ebenfalls schon jetzt Lieferengpässe bestehen.

III. Verlässliche Logistik und sichere Lieferketten
Wie die Hersteller befindet sich auch das mittelständische Transport- und Logistikgewerbe im Existenzkampf und sieht sich mit Herausforderungen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß konfrontiert. Seit Monaten haben sich zahlreiche Kostenbestandteile im Transportgewerbe massiv verteuert – angesichts der Explosion der Kraftstoffpreise haben Unternehmen der Transportbranche bereits zahllose unrentabel gewordene Aufträge storniert und Teile der Flotten vorübergehend stillgelegt.

Die Verknappung von Ressourcen, Rohstoffen und Werkstoffen – zum Beispiel „Ad Blue“ – nimmt bedrohliche Ausmaße an. Besonders die hohen Dieselpreise belasten die Betriebe. Hier hat die zeitweise Reduzierung der Mineralölsteuer keinen nachhaltigen Effekt gebracht. Dringend erforderlich ist eine längerfristige Entlastung von Diesel, der zu gewerblichen Zwecken insbesondere der Lebensmittelerzeugung und dem Lebensmitteltransport verwendet wird. Auch eine deutliche temporäre Entlastung bei den Preisen für LNG/CNG ist zu prüfen. Es muss ein Rettungsschirm für diejenigen Unternehmen aufgespannt werden, die zu wesentlichen Teilen ihren Fuhrpark auf diese klimafreundliche Technologie umgestellt haben.

IV. Ernährungswirtschaft als kritische Infrastruktur
Die Ernährungswirtschaft muss ganzheitlich betrachtet werden. Sie kann Lebens- und Genussmittel nur dann herstellen, wenn auch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftskreise lieferfähig bleiben, wenn etwa ausreichend Rohstoffe und Verpackungsmaterialien zur Verfügung stehen und der Fachgroßhandel die Logistik sicherstellt. Engpässe oder Ausfälle bei der Energieversorgung auch nur von einzelnen Zulieferern würden unweigerlich zu Produktionsstopps oder -einschränkungen bei Lebensmittelunternehmen führen – und diese unweigerlich zu Engpässen in der Lebensmittelversorgung und zu leeren Regalen im Lebensmittelhandel. Um dies zu vermeiden ist es dringend erforderlich, die gesamte Ernährungsindustrie und ihre Lieferketten bei der Energieversorgung prioritär zu berücksichtigen. Es muss in den Notfallplänen der Bundesnetzagentur für die Gasmangellage sichergestellt werden, dass im Fall von Versorgungsengpässen mit Energie die systemrelevante Infrastruktur der Lebensmittel- und Getränkeproduktion mitsamt den notwendigen Vorprodukten (insb. Verpackungen) und der Absatzlogistik aufrechterhalten werden kann.

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir ausdrücklich Forderungen der SPD im Deutschen Bundestag, den Ernährungssektor als schutzwürdige Infrastruktur im Rahmen der Daseinsvorsorge zu schützen und Energieerzeugung sowie Energietransport als Grundvoraussetzungen für die Erzeugung und den Handel von Lebensmitteln zu begreifen.

V. Belastungsmoratorium statt noch mehr Bürokratie
Laufende und anstehende Regulierungsvorhaben, etwa im Rahmen des „EU Green Deal“, sollten dringend bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Resilienz der europäischen Lebensmittellieferketten überprüft werden. Bürokratische Maßnahmen, insbesondere Dokumentations-, Prüfungs-, Zertifizierungs- und Auditierungspflichten, die die Unternehmen in der derzeit höchst angespannten Marktsituation zusätzlich belasten, sind aufzuschieben. Auf nationaler Ebene müssen alle Spielräume genutzt werden, um die Wirtschaft vor vermeidbarem Mehraufwand zu bewahren. Dies gilt für KMU wie Industrie gleichermaßen. Nötig ist ein Belastungsmoratorium, das Betriebe in dieser historischen Krise spürbar entlastet.

Die Koalitionspartner hatten im Koalitionsvertrag die Bedeutung des Bürokratieabbaus hervorgehoben und angekündigt, für Unternehmerinnen und Unternehmer „mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben“ zu schaffen. Gegenwärtig gelingt es den meisten Unternehmen der Lebensmittelindustrie und vieler anderer Branchen jedoch nur mit allergrößter Mühe, das Tagesgeschäft aufrecht zu erhalten, den Einkauf zu organisieren oder das Abreißen von Lieferketten zu verhindern. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise auf das produzierende Gewerbe auch im Bereich der Fachkräfteverfügbarkeit sind fatal. In dieser äußerst angespannten Lage überfordert es Betriebe, wenn sie zeitgleich noch erhebliche Personalressourcen zu Zwecken einsetzen müssen, die mit der eigentlichen Wertschöpfung nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Beispielhaft ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten anzuführen, das umfassende Dokumentationspflichten nach sich zieht, die am Ende viele Aktenordner füllen. Es geht an dieser Stelle nicht darum, die Zielsetzungen des Gesetzgebers oder die Gesetze selbst in Frage zu stellen, sondern um den Umstand, dass die Betriebe in der äußerst angespannten Situation zweier Krisen – Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg – schlicht überfordert sind, eine Umsetzung wie vorgeschrieben zu stemmen. Immer mehr Unternehmen stehen mit dem Rücken zur Wand, nicht nur, was die steigende Kostenbelastung vor allem im Energiebereich betrifft, sondern auch aufgrund einer extrem angespannten Personallage.

*Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V., Deutscher Brauer-Bund e.V., Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie e.V., Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Verband Private Brauereien e.V.

Pressekontakt:

Nina Göllinger
Pressesprecherin
Die deutschen Brauer
Tel.: 030/209167-16
Email: goellinger@brauer-bund.de

Anlage:

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