„Glyphosat in Bier“ – Stellungnahme des DBB zu neuer Veröffentlichung

Berlin/München, 24. August 2017. Der Verein „Münchner Umweltinstitut“ berichtet in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung über eine weitere Stichprobe bezüglich Spuren des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat in Bieren.

Wie das Umweltinstitut schon bei seiner ersten Veröffentlichung im Februar 2016 festgestellt hat, finden sich Spuren von Glyphosat „inzwischen fast überall“. In unzähligen Lebensmitteln, die Getreide enthalten, sind mit Hilfe modernster Analytik geringste und völlig harmlose Spuren festzustellen. Auch in Bio-Lebensmitteln konnte der Stoff bereits in Spuren nachgewiesen werden. Glyphosat ist seit Jahrzehnten als Wirkstoff in einer Reihe von in Deutschland und weltweit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten, aus deren Anwendung sich bekanntlich Rückstände in Ernteprodukten und Lebensmitteln ergeben können. Eine Vielzahl von amtlichen und nichtamtlichen Studien hat diese Spuren für gesundheitlich unbedenklich erklärt. 

Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft die in Lebensmitteln nachgewiesenen Spuren wie andere europäische und internationale Institute (z.B. EFSA, ECHA) weiterhin als gesundheitlich unbedenklich ein. Der Deutsche Brauer-Bund vertraut der Einschätzung unabhängiger Wissenschaftler. Als zuständige Behörde hat das BfR seine Stellungnahme zum Test des Umweltinstitutes von 2016 bekräftigt (www.bfr.bund.de/cm/343/einschaetzung-zu-gehalten-von-glyphosat-in-bier.pdf

Bereits aus den 2016 vom Umweltinstitut behaupteten Glyphosat-Werten, die der Brauer-Bund mit Blick auf sein Monitoring und die fragwürdigen Methoden des Instituts zurecht angezweifelt hatte, leitete das BfR die Einschätzung ab, dass ein Erwachsener an einem einzigen Tag 1000 Liter Bier trinken müsste, um ein gesundheitliches Risiko durch Rückstände einzugehen. Dieser Umstand ist auch dem Umweltinstitut bekannt. Trotzdem erweckt es wider besseres Wissen weiterhin den Eindruck, es bestehe ein Gesundheitsrisiko selbst bei kleinsten Mengen. Die Münchner Organisation möchte mit solchen Veröffentlichungen offensichtlich Einfluss nehmen auf die laufende Diskussion über die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat, welche von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach umfangreichen Untersuchungen befürwortet wurde. Leider setzt der Umweltverein weiterhin auf unverantwortliche Panikmache und Desinformation, um im Wahlkampf seinen politischen Zielen Gehör zu verschaffen. 

Der DBB betont, dass die Brauereien in Deutschland – ebenso wie die vorgelagerten Stufen der Malz- und Hopfenerzeugung – einen hohen Aufwand betreiben, um die natürlichen Rohstoffe, die nach dem Reinheitsgebot zum Brauen verwendet werden, auf mögliche Schadstoffe zu kontrollieren. Unser eigenes Monitoringsystem für Braumalz zeigt, dass die gemessenen Werte stets deutlich unter den Höchstgrenzen liegen. Zu keiner Zeit konnten Überschreitungen der zulässigen Rückstandshöchstwerte bei Glyphosat festgestellt werden. Daneben gibt es staatliche Kontrollen und weitere Eigenkontrollen der Brauereien, die dafür Sorge tragen, dass keine Schadstoffe Eingang finden in die Produktion.

Fragen und Antworten

Wie können Glyphosat-Spuren in Getreide und damit in Biere gelangen?

Bier wird in Deutschland aus den natürlichen Rohstoffen Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut. Malz wird aus Getreide gewonnen. In Deutschland ist der Einsatz von Glyphosat beim Anbau von Getreide zu Brauzwecken nicht zugelassen. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Glyphosat-Rückstände auch in Braugetreide oder Braumalz nachweisen lassen, da diese entweder durch Abdrift von zulässigen Anwendungen auf benachbarten landwirtschaftlichen Flächen oder den im Ausland bei Braugetreide teilweise zulässigen Einsatz von glyphosathaltigen Produkten verursacht sein können. Da die deutsche Landwirtschaft allein nicht in der Lage ist, den Braugerstenbedarf der deutschen Brauereien zu decken, werden ca. 50 Prozent des hierzulande verwendeten Braugetreides bzw. Braumalzes aus dem Ausland, vor allem Frankreich und Dänemark, importiert.

Geht von Glyphosat-Spuren in Bieren eine Gesundheitsgefahr aus?

Das zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft die bisher in Lebensmitteln nachgewiesenen Spuren wie andere europäische und internationale Institute als gesundheitlich unbedenklich ein. Laut BfR-Stellungnahme von 2016 und 2017 wären „selbst die höchsten aus den Medien bekannten Gehalte (30 Mikrogramm pro Liter) so niedrig, dass die hieraus rechnerisch resultierende Aufnahmemenge bei einem Erwachsenen (60 kg Körpergewicht) mehr als 1000-fach niedriger liegen würde als die derzeit als unbedenklich geltende lebenslänglich duldbare (ADI) oder einmalig duldbare (ARfD) tägliche Aufnahmemenge.“ Um gesundheitlich bedenkliche Mengen von Glyphosat aufzunehmen, müsste ein Erwachsener laut BfR an einem Tag rund 1000 Liter Bier trinken. Glyphosatgehalte von 30 Mikrogramm pro Liter Bier stellen nach dem derzeitigen Stand des Wissens kein gesundheitliches Risiko dar, so das BfR (vgl. www.bfr.bund.de/cm/343/einschaetzung-zu-gehalten-von-glyphosat-in-bier.pdf)

Andere Umweltorganisationen haben sich zwischenzeitlich vom „Umweltinstitut“ distanziert. So stellte Greenpeace bereits mit Blick auf die Studie von 2016 fest: „Unbefriedigend sind allerdings auch manche Studien. Panik verursachte etwa jene zum Glyphosatgehalt von Bier. Dabei enthält sogar ein Liter der am meisten belasteten Sorte mit 29,74 Mikrogramm gerade einmal ein Tausendstel der maximalen täglichen Aufnahmemenge. Anders ausgedrückt: Erst der Konsum von tausend Litern Bier am Tag würde zur ernsthaften Gesundheitsgefahr durch Glyphosat beim Menschen führen.“

Was tut die deutsche Brauwirtschaft, um Glyphosat-Einträge zu vermeiden?

Um höchstmögliche Sicherheit und Qualität des in den deutschen Brauereien eingesetzten Malzes zu gewährleisten, unterhält der Deutsche Brauer-Bund ein eigenes Monitoringsystem für Schadstoffe in Braumalz, das auch Untersuchungen auf Rückstände von Glyphosat beinhaltet. Das Monitoring zeigt, dass die in den deutschen Brauereien eingesetzten Malze ganz überwiegend frei von Glyphosat-Rückständen sind. Sofern sich in Einzelfällen Glyphosat feststellen lässt, liegen die Befunde um mehr als den Faktor 100 unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstgrenze von Gerste und damit weit im Bereich des absolut Unbedenklichen. Die europaweit gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgrenze für Glyphosat in Gerste beträgt 20 mg/kg und in Weizen 10 mg/kg.

Bei der Verwendung von vermälztem Getreide bzw. Malz in Bier ergibt sich, im Vergleich zum direkten Verzehr von Getreide, eine beachtliche Verdünnung. Analysen zeigen, dass im Falle einer möglichen Belastung lediglich zwei Prozent des ursprünglich auf der Gerste befindlichen Glyphosats letztlich bis ins Bier gelangen können. In der Praxis werden mehrere Partien von Gerste vermischt und die Biere aus verschiedenen Malzen hergestellt. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen viele der Testergebnisse nicht plausibel.

Wie bewertet der Brauer-Bund die neue Veröffentlichung des Umweltinstituts?

Ohne die Details dieser Untersuchung zu kennen, können die Ergebnisse nicht kommentiert bzw. mit Werten aus dem Vorjahr verglichen werden. Wie bereits nach der Stichprobe 2016 liegen auch für 2017 keine detaillierten Untersuchungsergebnisse vor, auch sind die Analysemethoden des privaten Instituts nicht hinreichend belegt. Deshalb ist die Seriosität auch der neuerlichen Untersuchung ernsthaft zu hinterfragen.

Welche amtlichen Richtwerte gibt es?

Ein Richtwert für Lebens- und Genussmittel wie etwa Bier existiert nicht. Die vom Münchner Umweltinstitut veröffentlichten Studien erscheinen schon deshalb fragwürdig, weil sie das gebraute Bier – ein Lebensmittel, das aus Getreide hergestellt wird – unzulässigerweise mit Trinkwasser vergleichen. Auch wird hier von einem „Grenzwert“ gesprochen, obwohl es für Trinkwasser lediglich einen „Vorsorgewert“ gibt, der aber keinerlei Aussage zur gesundheitlichen Bedeutung trifft. Im Übrigen ist selbst der Vorsorgewert für Babynahrung höher als jener für Trinkwasser.

Was regelt das Reinheitsgebot?

Im Unterschied zu Brauereien in Europa dürfen deutsche Brauereien für Bier, gebraut nach dem Reinheitsgebot, bis heute keine künstlichen Aromen, keine künstlichen Farbstoffe, keine künstlichen Stabilisatoren, keine Enzyme, keine Emulgatoren und auch keine Konservierungsstoffe verwenden. Das Bierbrauen bleibt nach wie vor auf die Verwendung der vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe beschränkt. Alle Rohstoffe unterliegen einer kontinuierlichen und umfassenden Rückstands- und Schadstoffkontrolle über alle Verarbeitungsstufen.

Anlagen

Aktuelle Einschätzung vom 25.8.2017 zu Gehalten von Glyphosat in Bier durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):

www.bfr.bund.de/cm/343/einschaetzung-zu-gehalten-von-glyphosat-in-bier.pdf

Glyphosat in Bier – Stellungnahme des DBB zu neuer Veröffentlichung

Stellungnahme des DBB in englischer Sprache als pdf:

“Glyphosate in beer” – statement of the German Brewers Association regarding the new publication