Finanzämter können Biersteuer stunden

DBB hatte sich für bundeseinheitliche Regelung eingesetzt

Berlin, 7. April 2020. Die 1.500 Brauereien in Deutschland, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hart getroffen werden, können die Zahlung der Biersteuer auf Antrag bei den zuständigen Zollbehörden bis zum 31. Dezember 2020 aussetzen lassen. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mitgeteilt. Durch die Entscheidung wird die gesetzliche Fälligkeit des Steueranspruchs hinausgeschoben, die Pflicht zur Zahlung der Steuer bleibt jedoch für die Brauereien in vollem Umfang weiter bestehen und muss spätestens ab dem Jahresende 2020 erfüllt werden.

Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) hatte sich zuvor beim BMF und dem Zoll für eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern eingesetzt. Bislang war die Maßnahme nur von einigen Ländern zur Abmilderung der Krisenfolgen gewährt worden.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, begrüßte die Entscheidung: „Wir hatten uns von Anfang an für eine bundesweit einheitliche Regelung eingesetzt und sind dankbar, dass alle Länder zugestimmt haben. Das ist ein richtiger Schritt und ein wichtiges Signal für die Brauwirtschaft, die stark unter Druck steht. Jetzt kommt es darauf an, dass die Steuerstundung schnell und unbürokratisch von allen Hauptzollämtern umgesetzt wird.“

Die anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben massive Auswirkungen für die meisten Brauereien in Deutschland. Wirtschaftliche Schäden sind nicht nur durch den anhaltenden Zusammenbruch des Exportgeschäftes entstanden. Auch der Stillstand der Gastronomie und die Absage zehntausender Veranstaltungen trifft die Brauereien hart. Besonders bei kleinen und mittleren Brauereien macht das Gastro-Geschäft bis zu 90 Prozent des Umsatzes aus.

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